Neufassung der Satzung über die Schülerbeförderung bringt substanziellen Mehrwert für Gastschüler und Dorfkinder

Wichtige FDP-Forderungen wurden im Beschluss mit aufgegriffen

Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreis hat die Neufassung der Satzung über die Schülerbeförderung beschlossen. Die FDP-Fraktion im Kreistag zeigt sich sehr erfreut das nach konstruktiven Gesprächen mit der Kreisverwaltung und den Beratungen in den Ausschüssen wichtige FDP-Positionen im Beschluss mit aufgegriffen wurden und sich ab dem kommenden Schuljahr substanzielle Verbesserungen für die Schülerinnen und Schüler ergeben, insbesondere für die Gastschüler und die Dorfkinder im Landkreis.

Die Freien Demokraten fordern bereits seit mehreren Jahren  eine grundlegende Debatte zur zukünftigen Ausgestaltung der Schülerbeförderung in Thüringen und seinen Städten und Landkreisen, da aus unserer Sicht die Ausgestaltung der bestehenden Regelungen der Schülerbeförderung, vor allem im zuständigen Thüringer Landesgesetz, mit der Wahrnehmung von schulischen und außerschulischen Bildungsangeboten nicht mehr zeitgemäß und lebensrealistisch ist sowie werden Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Wahrnehmung gleicher Bildungschancen benachteiligt. Die Wahl des Bildungsweges und die adäquate Förderung von Talenten, Fähigkeiten und Begabungen sollte nicht vom jeweiligen Wohnort der Familie abhängig sein und die Bildungsmobilität des Schulweges nicht durch zusätzliche Kosten belastet werden.

Nachdem die Initiativen der Freien Demokraten im Thüringer Landtag hinsichtlich thüringenweiter Verbesserungen in der Schülerbeförderung seitens der Fraktionen Linke, Grüne und SPD abgelehnt wurden, ist es umso erfreulicher, dass der Saale-Holzland-Kreis im Rahmen seiner kommunalen Selbstverwaltung jetzt die wenigen haushälterischen Spielräume, die sich durch die Einführung des Deutschlandtickets ergeben, nutzt, um im Landkreis für die Schülerinnen und Schüler, welche einen gesetzlichen Anspruch auf eine Schülerbeförderung haben, wichtige Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Das ist auch ein Erfolg mit Blick auf die regionale Entwicklung als Bildungsregion.

Verzicht auf die Selbstkostenbeteiligung beim Schulweg für Schüler ab Klassenstufe 11:

„Schülerinnen und Schüler, die vor allem auf dem Dorf leben und sich für das Abitur als Bildungsziel entscheiden, sollen nicht durch zusätzliche Kosten für den Schulweg belastet werden“ - von diesem Grundsatz ausgehend, fordert die FDP-Fraktion im Kreistag schon seit vielen Jahren die Abschaffung der Selbstkostenbeteiligung für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 11. Bisher wurden auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen und der entsprechenden Satzung des Landkreises, die Schülerinnen und Schüler, welche einen rechtlichen Anspruch haben, ab Klassenstufe 11 mit 20 Euro pro Monat an der Schülerbeförderung für den Schulweg beteiligt. Mit der Abschaffung der Selbstkostenbeteiligung sieht sich die FDP-Fraktion in Ihrer Auffassung bestätigt. Damit einhergehend werden ab dem neuen Schuljahr über 150 Familien finanziell entlastet und die Entscheidung über den jeweiligen Bildungsweg erfolgt befreit von möglichen zusätzlichen Kosten der Bildungsmobilität.

Deutschlandticket als Schülerticket wird für über 2.500 Schülerinnen und Schüler im Landkreis eingeführt:

Mit der Einführung des Deutschlandtickets eröffnet sich für den Landkreis als Schulträger im Rahmen seines Verwaltungshandeln die Möglichkeit außerhalb der Sommerferien die staatliche Aufgabe der Schülerbeförderung zusammenzubringen mit der außerschulischen ÖPNV-Nutzung zur Wahrnehmung von Bildungs-, Kultur- und Sportangeboten, zumindest für den Schülerkreis, welcher bereits heute eine Schule im Saale-Holzland-Kreis besucht und einen Rechtsanspruch auf eine Schülerbeförderung hat. Ausgehend von dem satzungsrechtlichen Grundsatz der wirtschaftlichsten Schülerbeförderung für den Schulweg begrüßt die FDP-Fraktion im Kreistag, dass die Kreisverwaltung unsere Initiative aus dem Dezember-Kreistag aufgegriffen hat und ab dem kommenden Schuljahr plant für über 2.500 Schülerinnen und Schüler das Deutschlandticket als neues Schülerticket für den Schulweg zu beschaffen mit all seinen verbundenen Vorteilen, bspw. auch die Nutzung von Bus und Bahn, welches aufgrund der Verkehrs-Lage mit der Mitte-Deutschland-Verbindung und der Saale-Bahn im Saale-Holzland-Kreis einen großen Mehrwert bringt, um auch angrenzende Oberzentren wie Jena und Gera schnell mit dem ÖPNV zu erreichen. 

Der Einstieg der Deuschlandticket-Beschaffung als neues Schülerticket kann aus haushalterischen und wirtschaftlichen Gründen zunächst nur für die Schülerinnen und Schüler erfolgen, welche ihre nächstgelegene Schule im Saale-Holzland-Kreis besuchen und bereits einen Rechtsanspruch auf eine Schülerbeförderung haben sowie deren Schulweg zwischen Wohnort und Schulort bisher mit dem Monatspauschal-Schülerticket ab dem Regio-Tarif 2 durch den Landkreis finanziert wurde. Für den Schülerkreis, für den bisher im Rahmen der Schülerbeförderung ein Monatspauschal-Schülerticket mit dem Regio-Tarif 1 beschafft wurde, erhalten die Eltern ab dem kommenden Schuljahr die freiwillige Wahloption die monatliche Kostendifferenz zwischen Deutschlandticket und Regio 1 Tarif-Monatspauschal-Schülerticket selbst zu tragen und damit auch für diese Schülerinnen und Schüler das Schülerticket als Deutschlandticket zu beschaffen.  Von der freiwilligen Wahloption würden weitere über 800 Schülerinnen und Schüler profitieren, einhergehend mit einer freiwilligen Selbstkostenbeteiligung für das Deutschlandticket von monatlich ca. 11,20 Euro.

Substanzielle Vereinfachung der Schülerbeförderungs-Kostenrückerstattung für Gastschüler

Schülerinnen und Schüler, welche von Ihrem Familienrecht der freien Schulwahl Gebrauch machen und nicht ihre nach dem Schulnetzplan zugeordnete Schule besuchen, gelten als Gastschüler und haben die Möglichkeit ihre Mobilitätskosten zur Schule sich vom Landkreis auf Antrag erstatten zu lassen, zumindest in der Höhe des kürzesten Schulweges, wenn sie ihre staatlich zugeordnete Schule besuchen würden. Bisher ist diese Kostenrückerstattung verwaltungsrechtlich nach sehr starren und nicht lebensnahen Vorgaben des Landesverwaltungsamt erfolgt und hat in vielen Fällen zu zahlreichen Widerpruchsverfahren mit großem Verwaltungsaufwand geführt.

Mit der Neufassung der Schülerbeförderungssatzung wird eine Anregung der FDP-Fraktion seitens der Kreisverwaltung aufgenommen dieses Antragsverfahren substanziell zu vereinfachen und zukünftig ab dem kommenden Schuljahr die Möglichkeit im Verwaltungshandeln zu eröffnen außerhalb von Sommerferien bspw. Monats-Pauschaltickets anzuerkennen ohne das u.a. erst schulfreie Tage oder Fehltage herausgerechnet werden müssen, deren Abfrage bei den jeweiligen Schulen in der Vergangenheit u.a. auch zu einem großen Verwaltungsaufwand geführt hat und das seitens der betroffenen Familien sehr oft als ungerecht empfunden wurde.

Der Landkreis nutzt jetzt seine Möglichkeiten durch eine Veränderung im Satzungsrecht über die bisherigen Vorgaben des Landesverwaltungsamtes hinauszugehen und die Kostenrückerstattung zukünftig mehr unter den Gesichtspunkten größerer Praktikabilität und Lebensnähe, Gleichbehandlung mit anderen Schülern und einem größeren Gerechtigkeitempfinden bei den Familien durchzuführen. Aus Sicht der FDP-Fraktion bringt das für über 750 Familien sowohl Entlastungen als auch Erleichterungen sowie für die Kreisverwaltung weniger bürokratischen Aufwand im Verwaltungshandeln. Der nächste Schritt zu einer weiteren Vereinfachung wäre aus Sicht der FDP-Fraktion zukünftig noch die Einführung der Möglichkeit einer Online-Antragstellung ohne Papier und Postweg im Sinne einer digitalen Verwaltung.