ÄNDERUNGSANTRAG: Bebauungsplan Jena21 - Technologiepark Jena Südwest
08.02.2012 Aufrufe bisher: 53
Die Beschlussvorlage wird folgt geändert:
Die Maßnahme V6 (Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h) wird
- in den textlichen Festsetzungen auf Seite 13f.
- im Umweltbericht auf Seite 29
- als Maßnahmeblatt zum Umweltbericht
gestrichen.
Begründung:
Ein Tempolimit von 30km/h mit der alleinigen Begründung einer „Gefahr betriebsbedingter Kollisionen für v.a. Fledermäuse, Amphibien und Vögel“ ist schon für sich genommen schwer nachvollziehbar – angewendet auf die Erschließungsstraßen eines Gewerbegebietes jedoch völlig unangemessen. Noch am ehesten stichhaltig scheint die Begründung für die Amphibien. Für diese ist jedoch mit den übrigen Ausgleichsmaßnahmen bereits hinreichend Vorsorge getroffen – und zwar so weit, dass der Begegnungsfall Kröte-Auto eigentlich gar nicht eintreten dürfte.
Thomas Nitzsche